Unser Konstrukt

Die Kernprinzipien der Genossenschaft

Selbstverwaltung: Eine Genossenschaft wird durch die Mitglieder*innen verwaltet und unterliegt der Selbstkontrolle durch die Mitglieder*innen bzw. deren Vertreter*innen. Die Mitglieder*innen des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen Genoss*innen sein (§ 9 Abs. 2 GenG).

Identitätsprinzip: Darüber hinaus unterliegt jede Genossenschaft dem Identitätsprinzip. Dieses Prinzip ergibt sich aus dem der eG spezifischen Förderzweck. Die Förderung der Mitglieder*innen erfolgt im Rahmen der Förder-Geschäftsbeziehung zwischen den Mitglieder*innen und der eG. Jedes Mitglied der eG ist daher zugleich auch Kund*in bzw. Nutzer*in der eG. Hieraus entwickelt sich eine nur der Rechtsform eG eigene, besonders verfestigte Beziehung.

Selbsthilfe: Eine Genossenschaft baut auf dem Grundsatz der solidarischen Selbsthilfe auf; die Mitglieder*innen verfolgen gemeinschaftlich den Zweck, ihre individuelle Stellung durch gemeinschaftliche Förderung zu verbessern.

Selbstverantwortung: Der Grundsatz der genossenschaftlichen Selbstverantwortung beinhaltet, dass die Genossen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft persönlich einstehen müssen. Die Haftung der Mitglieder*innen, auch wenn diese auf das Geschäftsguthaben beschränkt ist, macht den Mitglieder*innen ständig bewusst, dass die förderwirtschaftliche Selbsthilfe nur dann Erfolg haben kann, wenn jedes einzelne Mitglied so viel wie irgend möglich zum gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb beiträgt.

Eine Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen in Form der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitglieder*innenzahl. Deren Ziel ist es, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern. Genossenschaften stellen damit eine privatwirtschaftliche Kooperationsform dar, deren Besonderheit darin besteht, dass ihre Mitglieder*innen sowohl Eigentümer*innen, Leistungspartner*innen, als auch Entscheidungsträger*innen in Personalunion sind. Diese Personalunion von Mitglied und Kund*innen wird als Identitätsprinzip bezeichnet. In unserem Falle sind wir eine Wohngenossenschaft. Wir mieten von TRNSFRM und vermieten Wohnraum an unsere Mitglieder*innen. Es gibt (bis jetzt) keine externe Hausverwaltung, sondern wir kümmern uns selbst.