Unser Konstrukt
Die Kernprinzipien der Genossenschaft
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Selbstverwaltung: Eine Genossenschaft wird durch die Mitglieder*innen verwaltet und unterliegt der Selbstkontrolle durch die Mitglieder*innen bzw. deren Vertreter*innen. Die Mitglieder*innen des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen Genoss*innen sein (§ 9 Abs. 2 GenG).
Identitätsprinzip: Darüber hinaus unterliegt jede Genossenschaft dem Identitätsprinzip. Dieses Prinzip ergibt sich aus dem der eG spezifischen Förderzweck. Die Förderung der Mitglieder*innen erfolgt im Rahmen der Förder-Geschäftsbeziehung zwischen den Mitglieder*innen und der eG. Jedes Mitglied der eG ist daher zugleich auch Kund*in bzw. Nutzer*in der eG. Hieraus entwickelt sich eine nur der Rechtsform eG eigene, besonders verfestigte Beziehung.
Selbsthilfe: Eine Genossenschaft baut auf dem Grundsatz der solidarischen Selbsthilfe auf; die Mitglieder*innen verfolgen gemeinschaftlich den Zweck, ihre individuelle Stellung durch gemeinschaftliche Förderung zu verbessern.
Selbstverantwortung: Der Grundsatz der genossenschaftlichen Selbstverantwortung beinhaltet, dass die Genossen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft persönlich einstehen müssen. Die Haftung der Mitglieder*innen, auch wenn diese auf das Geschäftsguthaben beschränkt ist, macht den Mitglieder*innen ständig bewusst, dass die förderwirtschaftliche Selbsthilfe nur dann Erfolg haben kann, wenn jedes einzelne Mitglied so viel wie irgend möglich zum gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb beiträgt.
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Eine Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen in Form der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitglieder*innenzahl. Deren Ziel ist es, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern. Genossenschaften stellen damit eine privatwirtschaftliche Kooperationsform dar, deren Besonderheit darin besteht, dass ihre Mitglieder*innen sowohl Eigentümer*innen, Leistungspartner*innen, als auch Entscheidungsträger*innen in Personalunion sind. Diese Personalunion von Mitglied und Kund*innen wird als Identitätsprinzip bezeichnet. In unserem Falle sind wir eine Wohngenossenschaft. Wir mieten von TRNSFRM und vermieten Wohnraum an unsere Mitglieder*innen. Es gibt (bis jetzt) keine externe Hausverwaltung, sondern wir kümmern uns selbst.